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Sperrliste

Wenn jemand der Verarbeitung seiner Daten widerspricht (Artikel 21 DSGVO), wird der Wert hier eingetragen. Wirkung: der Wert wird sofort abgeschaltet, erscheint in keinem Export mehr und kann auch bei einer späteren Recherche nicht wieder eingetragen werden — auch nicht, wenn er noch auf der Behördenseite steht. Gespeichert wird nur eine Prüfsumme des Wertes, nicht der Wert selbst. Die rechtliche Herleitung

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