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Archivierter Beleg 636

Aus dieser Datei wurde der Text gewonnen; die Fundstelle ist hervorgehoben. Die Originaldatei liegt daneben.

Quelle: https://www.neustadt.eu/Service/Online-Serviceportal/Dienstleistungen-A-Z/Beglaubigung-durch-die-Betreuungsbeh%C3%B6rde.php?ModID=10&FID=2636.3369.1&ort=2579.1&startkat=2636.80.1
Titel der Seite: "Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde / Neustadt an der Weinstraße"
Abgerufen am: 01.08.2026, Notausgang: automatischer Abruf (bs.py beleg-hole, Beleg 611/633) lieferte fehlerhaft
kodierten Text (UTF-8-Bytes als Latin-1/Windows-1252 fehlinterpretiert, sog. Mojibake, z.B. "Betreuungsbehörde"
statt "Betreuungsbehörde", obwohl die Seite selbst <meta charset="UTF-8"> deklariert). Die Seite selbst ist
oeffentlich frei zugaenglich, kein Bot-Schutz/JavaScript-Problem, sondern ein technischer Kodierungsfehler beim
automatischen Abruf. Dieser Beleg enthaelt denselben Inhalt in korrekt dekodierter Form, manuell anhand des
archivierten Rohtexts (Beleg 633) rekonstruiert (Zeichen fuer Zeichen zurueckuebersetzt: ö->ö, ü->ü, ä->ä,
ß->ß, Ö->Ö, Ä->Ä, É->É), keine inhaltliche Aenderung.

Inhalt (korrigiert):

Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen.
Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde
oder eine Notarin/einen Notar öffentlich beglaubigen lassen.

Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung und Ihrem
Personaldokument auf.

Zuständige Stelle
Betreuungsbehörde: Detailseite
Konrad-Adenauer-Straße 43
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 855-1431
Fax: 06321 855-1364
Kontaktformular

Allgemeine Informationen
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße: Detailseite
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 855-0
Fax: 06321 855-1280
Kontaktformular
Internet: https://www.neustadt.eu/

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