Quelle: https://www.neustadt.eu/Service/Online-Serviceportal/Dienstleistungen-A-Z/Beglaubigung-durch-die-Betreuungsbeh%C3%B6rde.php?ModID=10&FID=2636.3369.1&ort=2579.1&startkat=2636.80.1 Titel der Seite: "Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde / Neustadt an der Weinstraße" Abgerufen am: 01.08.2026, Notausgang: automatischer Abruf (bs.py beleg-hole, Beleg 611/633) lieferte fehlerhaft kodierten Text (UTF-8-Bytes als Latin-1/Windows-1252 fehlinterpretiert, sog. Mojibake, z.B. "Betreuungsbehörde" statt "Betreuungsbehörde", obwohl die Seite selbst deklariert). Die Seite selbst ist oeffentlich frei zugaenglich, kein Bot-Schutz/JavaScript-Problem, sondern ein technischer Kodierungsfehler beim automatischen Abruf. Dieser Beleg enthaelt denselben Inhalt in korrekt dekodierter Form, manuell anhand des archivierten Rohtexts (Beleg 633) rekonstruiert (Zeichen fuer Zeichen zurueckuebersetzt: ö->ö, ü->ü, ä->ä, ß->ß, Ö->Ö, Ä->Ä, É->É), keine inhaltliche Aenderung. Inhalt (korrigiert): Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde oder eine Notarin/einen Notar öffentlich beglaubigen lassen. Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf. Zuständige Stelle Betreuungsbehörde: Detailseite Konrad-Adenauer-Straße 43 67433 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321 855-1431 Fax: 06321 855-1364 Kontaktformular Allgemeine Informationen Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße: Detailseite Marktplatz 1 67433 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321 855-0 Fax: 06321 855-1280 Kontaktformular Internet: https://www.neustadt.eu/