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Archivierter Beleg 121

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Quelle: https://www.lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Jugend_Familie_Senioren_Soziales/Sozialamt/betreuungsstelle.php
Titel: Betreuungsstelle / Landratsamt Forchheim
Archiviert per Browser-Werkzeug am 2026-07-31, weil der automatisierte Abruf (bs beleg-hole)
mit SSL-Zertifikatsfehler fehlschlug ([SSL: CERTIFICATE_VERIFY_FAILED] unable to get local
issuer certificate) — Notausgang gemaess RECHERCHE-REGELN.md Abschnitt 3, Schritt 5. Im
Browser liess sich die Seite normal aufrufen; die Zertifikatskette ist dort offenbar
vollstaendiger hinterlegt. Sichtbarer Text der Seite, per get_page_text extrahiert:

Betreuungsstelle

Unter einer gesetzlichen Betreuung versteht man die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für einen Erwachsenen, eben eines Betreuers. Die Voraussetzungen für eine Betreuung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1896) geregelt. Es muss eine geistige oder seelische Krankheit oder eine Behinderung vorliegen, die den Erwachsenen daran hindert, seine persönlichen Rechte sinnvoll wahrzunehmen.

Mehr als 70 Prozent aller Betreuer sind ehrenamtlich tätig. Die Bestellung erfolgt durch das Amtsgericht Forchheim, Abteilung für Betreuungsangelegenheiten. Aufgabe der Betreuungsstelle ist hierbei die Unterstützung des Gerichts, die Anregung einer Betreuung u.v.m.

Aufgrund vielfältiger Außendiensttermine der Sachbearbeiter wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Unterschriftsbeglaubigungen sind nur nach Terminabsprache möglich!

POSTADRESSE
Landratsamt Forchheim

Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

Telefon:
09191 / 86-0

ZUSTÄNDIGE STELLE
Landratsamt Forchheim, Betreuungsstelle

Fachbereich 22 - Sozialamt

Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

E-Mail:
betreuungsstelle@lra-fo.de
Telefon:
09191/ 86-2261
Fax:
09191/86-2208
Raum: Gebäude A, Ebene 0

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