Quelle: https://www.lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Jugend_Familie_Senioren_Soziales/Sozialamt/betreuungsstelle.php Titel: Betreuungsstelle / Landratsamt Forchheim Archiviert per Browser-Werkzeug am 2026-07-31, weil der automatisierte Abruf (bs beleg-hole) mit SSL-Zertifikatsfehler fehlschlug ([SSL: CERTIFICATE_VERIFY_FAILED] unable to get local issuer certificate) — Notausgang gemaess RECHERCHE-REGELN.md Abschnitt 3, Schritt 5. Im Browser liess sich die Seite normal aufrufen; die Zertifikatskette ist dort offenbar vollstaendiger hinterlegt. Sichtbarer Text der Seite, per get_page_text extrahiert: Betreuungsstelle Unter einer gesetzlichen Betreuung versteht man die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für einen Erwachsenen, eben eines Betreuers. Die Voraussetzungen für eine Betreuung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1896) geregelt. Es muss eine geistige oder seelische Krankheit oder eine Behinderung vorliegen, die den Erwachsenen daran hindert, seine persönlichen Rechte sinnvoll wahrzunehmen. Mehr als 70 Prozent aller Betreuer sind ehrenamtlich tätig. Die Bestellung erfolgt durch das Amtsgericht Forchheim, Abteilung für Betreuungsangelegenheiten. Aufgabe der Betreuungsstelle ist hierbei die Unterstützung des Gerichts, die Anregung einer Betreuung u.v.m. Aufgrund vielfältiger Außendiensttermine der Sachbearbeiter wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Unterschriftsbeglaubigungen sind nur nach Terminabsprache möglich! POSTADRESSE Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim Telefon: 09191 / 86-0 ZUSTÄNDIGE STELLE Landratsamt Forchheim, Betreuungsstelle Fachbereich 22 - Sozialamt Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim E-Mail: betreuungsstelle@lra-fo.de Telefon: 09191/ 86-2261 Fax: 09191/86-2208 Raum: Gebäude A, Ebene 0