Archivierter Beleg 787
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Titel: Betreuungsbehörde | Serviceportal Stadt Oldenburg URL: https://serviceportal.oldenburg.de/buergerservice/verwaltung/betreuungsbehoerde-900000227-36200.html Abgerufen per Browser-Werkzeug am 01.08.2026 (Portal liefert bei automatischem Abruf nur eine Zwischenseite ohne Session-Cookie; Inhalt wurde im Browser mit Session geladen und Text ausgelesen) Betreuungsbehörde Markt 4-5 26122 Oldenburg Telefon: 0441 235-4444 Telefax: 0441 235-3206 E-Mail: betreuungsbehoerde[at]stadt-oldenburg.de Montag bis Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung. Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, sowie deren Angehörige. Rechtsgrundlage sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie des Betreuungsorganisationsgesetzes. Ziel der Arbeit der Betreuungsbehörde ist es, die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen zu wahren und eine bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen. Die Betreuungsbehörde informiert über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und die rechtliche Betreuung und berät zu Möglichkeiten der Vorsorge, um eine rechtliche Betreuung möglichst zu vermeiden. Sie wirkt in Betreuungsverfahren mit, indem sie das Betreuungsgericht durch Sachverhaltsermittlungen, Sozialberichte und fachliche Stellungnahmen unterstützt und prüft, ob andere Hilfen als eine rechtliche Betreuung in Betracht kommen. Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt ehrenamtliche und berufliche Betreuer und Betreuerinnen und Vorsorgebevollmächtigte bei Fragen zu ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten sowie zur praktischen Durchführung einer Betreuung. Darüber hinaus ist die Betreuungsbehörde für die Registrierung beruflicher Betreuer und Betreuerinnen zuständig. Sie prüft die persönliche und fachliche Eignung und entscheidet über den Registrierungsantrag. Dienstleistungen