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Archivierter Beleg 597

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Titel: Örtliche Betreuungsbehörde | Startseite

Örtliche Betreuungsbehörde
Örtliche Betreuungsbehörde

Die örtliche Betreuungsbehörde ist zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Betreuung von Erwachsenen.
Die örtliche Betreuungsbehörde informiert und berät zu allgemeinen betreuungsrechtliche Fragen, z.B. Fragen zur Anregung einer Betreuung, zum Betreuungsverfahren und zur Betreuungsführung. Die Beratung beinhaltet auch die Vermittlung anderer Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird.
Die örtliche Betreuungsbehörde informiert und berät über Vorsorgemöglichkeiten wie die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Sie nimmt auch Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen vor.
Die örtliche Betreuungsbehörde informiert und berät Betreuer und Bevollmächtigte.
Die örtliche Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht und erstellt in betreuungsrechtlichen Verfahren Gutachten zur persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation des Betroffenen, nimmt zur Erforderlichkeit der Betreuung Stellung und schlägt einen geeigneten Betreuer vor.
In Einzelfällen führt die örtliche Betreuungsbehörde selbst Betreuungen.
Die örtliche Betreuungsbehörde koordiniert die Netzwerkarbeit mit den Betreuungsvereinen und dem Betreuungsgericht. So werden z.B. gemeinsam Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer/innen angeboten.

Frau Rebekka Schneiders
Telefon
02671 61-508
Fax
02671 61-111
E-Mail
rebekka.schneiders@cochem-zell.de
Abteilungen
Fachbereich "Soziale Hilfen"
Referat "Eingliederungshilfe, Betreuungsbehörde"

Kontakt (Fussbereich, allgemeine Kreisverwaltung):
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Endertplatz 2
56812 Cochem
115
+49 2671 61-111
kreisverwaltung@cochem-zell.de
Behördennummer 115

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