Archivierter Beleg 2258
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Stadt Dortmund | Gesundheitsamt Hoher Wall 9-11 | 44137 Dortmund 1 de-DEFragen und Antworten zur de-DErechtlichen Betreuung. de-DEStand Mai 2023 de-DE de-DEDie rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung für volljährige Menschen, die z.B. aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. Betreuer*innen unterstützen, beraten und vertreten in einem genau festgelegten Umfang die betroffenen Personen. Die Betreuung wird nur für jene Aufgabenbereiche eingerichtet, in denen Unterstützungsbedarf besteht. Beispiele dafür sind die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder Ämter- und Behördenangelegenheiten. de-DEDas Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei insbesondere seit der Betreuungsrechtsreform 2023 so weit wie möglich bewahrt werden. So besteht beispielsweise schon bei der Betreuerbestellung ein umfassendes Informations- und Mitspracherecht. Gegen den freien Willen der*des Volljährigen darf ein*e Betreuer*in nicht bestellt werden. Während der Dauer des Betreuungsverhältnisses stehen die Wünsche der betreuten Person im Vordergrund. de-DE de-DE de-DEWer braucht eine rechtliche Betreuung? de-DE de-DEJeder Mensch kann ϝ beispielsweise in Folge eines Unfalls, bei einer Krankheit, einer seelischen Krise oder im Alter ϝ in die Lage kommen, dauerhaft oder vorübergehend seine Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln zu können. de-DEIn vielen Fällen gibt es andere Möglichkeiten als die rechtliche Betreuung. In Gesundheitsangelegenheiten kann zum Beispiel häufig für sechs Monate ein* Ehepartner*in notwendige Entscheidungen treffen oder es besteht eine Vorsorgevollmacht, in der festgelegt ist, wer sich um welche Angelegenheiten kümmern soll. Wenn der individuelle Unterstützungsbedarf eines Menschen jedoch nicht anderweitig gedeckt werden kann, ist eine rechtliche Betreuung erforderlich. de-DE de-DE de-DEWie kommt eine rechtliche Betreuung zustande? de-DE de-DEEine Betreuung kann von der betroffenen Person selbst oder durch Dritte, zum Beispiel Familienangehörige, Nachbarn oder Bekannte, bei einem Betreuungsgericht beantragt bzw. angeregt werden. de-DEDas Betreuungsgericht entscheidet in einem Betreuungsgerichtsverfahren darüber. Formulare zur Beantragung einer rechtlichen Betreuung finden Sie auf der de-DEHomepage des NRW-Justizportal.de-DE de-DEZuständig ist in Dortmund das Betreuungsgericht Dortmund, Gerichtsstr. 27/29, 44135 Dortmund (de-DEHomepage Betreuungsgericht Dortmundde-DE). de-DEZum Verfahrensablauf: Das Betreuungsgericht prüft zunächst, ob eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist. Jeder Fall wird diesbezüglich vom Gericht individuell betrachtet. Dazu wird die Betreuungsbehörde um Stellungnahme gebeten und in der Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Auch die Wünsche der betroffenen Person werden angehört und berücksichtigt, gegen den freien Willen einer*eines volljährigen Betroffenen darf ein*e Betreuer*in nicht bestellt werden. Wenn das Gericht entscheidet, dass eine Betreuung erforderlich ist, entscheidet es auch darüber, in welchem Umfang und für welche Aufgabenbereiche die Betreuung angeordnet wird. Es kann zum Beispiel eine Betreuung nur in medizinischen oder nur in finanziellen Belangen õÿÿÿÿÿÿzJêÿÿÿÿÿÿÿÿÓ* „ûÿÿÿÿÿÿÿÿ»9ÿÿÿÿÿÿÿv $hºðþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿó �ÿÿÿÿÿÿÿÿÿõ'