Archivierter Beleg 1970
Aus dieser Datei wurde der Text gewonnen; die Fundstelle ist hervorgehoben. Die Originaldatei liegt daneben.
Stadt Kempten (Allgäu) Betreuungsstelle Betreuungsstelle Gerberstr. 2 87435 Kempten (Allgäu) Tel.: 0831 / 2525 - 5030 Rechtliche Betreuung nach § 1814 ff. BGB Information zur ehrenamtlichen Führung gesetzlicher Betreuungen Voraussetzung für die Führung einer Betreuung als ehrenamtliche:r Betreuer:in ist die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (vgl. § 21 Abs. 1 BtOG). Zur Feststellung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit haben ehrenamtliche Betreuer:innen der zuständigen Behörde - ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes und - eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung, die jeweils nicht älter als drei Monate sein sollen, vorzulegen. Dies gilt nicht, sofern die Bestellung im Wege der einstweiligen Anordnung nach den §§ 300 und 301 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorläufig erfolgte. (vgl. § 21 Abs. 2 BtOG) Eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis ist unter folgendem Link zu beantragen: https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/registrierungAuskunft.jsf Da das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei Bedarf von der Betreuungsstelle. Die Betreuungsstelle teilt dem Amtsgericht, Abteilung für Betreuungssachen, das Ergebnis der Auskünfte mit. Dies erfolgt im Rahmen des Betreuervorschlags (vgl. § 12 Abs. 3 BtOG). Nach § 10 BtOG teilt die Betreuungsstelle den Namen und die Anschrift der Betreuer:in einem anerkannten Betreuungsverein mit, um dem Verein eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Eine ehrenamtliche Betreuerperson aus dem sozialen oder familiären Umfeld kann eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung mit einem anerkannten Betreuungsverein abschließen. Eine Person, die ehrenamtlich Betreuungen führen möchte und keine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zum Betroffenen hat, soll bereits vor ihrer ersten Bestellung als ehrenamtliche:r Betreuer:in eine solche Vereinbarung abschließen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: E-Mail: betreuungsstelle@kempten.de, Tel.: 0831 / 2525-5030 Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kempten (Allgäu) unter Datenschutzerklärungen der Fachbereiche (kempten.de)
T|• ŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠ‡ WŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠŠM ˆÿñ"