Archivierter Beleg 1778
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1 Informationen für Angehörige als Betreuerin oder Betreuer Landeshauptstadt Dresden
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Sozialamt Informationen für Angehörige als Betreuer/-in Sehr geehrte Angehörige, Sie übernehmen die rechtliche Betreuung eines Angehörigen. Damit übernehmen Sie eine verant-wortungsvolle Aufgabe. Als Betreuerin oder Betreuer unterstützen Sie Ihren Angehörigen dabei,
seine rechtlichen Angelegenheiten zu regeln und seine Wünsche zu verwirklichen. Betreuung bedeutet nicht, dass der Betreuer über das Leben des Angehörigen bestimmt. Zur rechtlichen Betreuung können verschiedene Aufgaben gehören. Dazu zählen zum Beispiel finanzi-elle Angelegenheiten, die Organisation von Pflege oder der Abschluss von Verträgen. Auch bei be-
stimmten Fragen der medizinischen Versorgung kann eine Betreuungsperson unterstützen. Unter Be-treuung wird nicht die pflegerische oder medizinische Versorgung oder die Führung des Haushalts verstanden. Was bedeutet die Betreuung von Angehörigen
genau? Ein Angehöriger wird nicht deshalb Betreuer, weil er verwandt ist. Entscheidend ist, dass eine rechtli-che Betreuung erforderlich ist und die betreffende Person als Betreuer geeignet ist. Das Gericht prüft mit Hilfe der Betreuungsbehörde, ob die Betreuung dem Wohl und den Wünschen des Betroffenen entspricht und ob der Angehörige für die Aufgabe geeignet ist. Die Wünsche des Be-
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troffenen haben dabei eine wichtige Bedeutung. Der Angehörige wird also rechtlicher Vertreter, aber nicht zum „Bestimmer“ über das gesamte Leben des Betroffenen. Der Betreute soll seine Angelegenheiten weiterhin selbst regeln, soweit er dazu in der Lage ist. Ablauf: Wie werde ich Betreuer oder Betreuerin
? 1. Interesse erklären 2. Kontakt zur örtlichen Betreuungsbehörde aufnehmen. Dort wird zunächst besprochen, welche Aufgaben eine rechtliche Betreuung umfasst und welche per-sönlichen Voraussetzungen erwartet werden. 3.
Eignung prüfen Die Behörde prüft insbesondere, ob die Person für eine Betreuung geeignet und zuverlässig ist. Dazu gehören beispielsweise:
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