Archivierter Beleg 1485
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/Helv 0 Tf 0 g /Helv 0 Tf 0 g1 Siehe httpswwwbundesjustizamtdeDEThemenZentraleRegisterFuehrungszeugnisInlandInlandnodehtml1 Siehe: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Inland/Inland_node.htmlArialArialArial AdobeUCS � �(�)�,�-�.�/�0�1�2�3�4�5�:�A�B�C�D�E�F�G�I�J�K�L�M�N�O�P�R�S�T�U�V�W�Z�_�a�b�c�d�e�f�g�h�i�k�l�m�n�o�r�s�t�u�v�w�z�§�ä�ö�ü AdobeUCS � �(�)�,�-�.�/�0�1�2�3�4�5�6�7�8�9�:�A�B�C�D�E�F�G�H�I�J�K�L�M�N�O�P�R�S�T�U�V�W�Z�_�a�b�c�d�e�f�g�h�i�j�k�l�m�n�o�p�r�s�t�u�v�w�x�z�–�§�Ä�Ü�ß�ä�ö�ü 3. Merkblatt für neue Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ab 2023 Version 1.2 HMSI II2a – AG 4 der LAG Betreuungsbehörden Stand 10/22 Seite 1 von 8 Merkblatt für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, die ab dem 01.01.2023 AdobeUCS � �,�.�0�2�3�5�6�:�A�B�D�G�H�I�M�O�R�S�T�V�W�Z�a�b�c�d�e�f�g�h�i�j�k�l�m�n�o�p�r�s�t�u�v�z�§�ä�ö�ü beruflich Betreuungen führen wollen A Vorbemerkung Der Gesetzgeber regelt durch die Einführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ab dem 01.01.2023 die Anforderungen an Personen neu, die berufliche Betreuungen führen. Voraussetzung für eine entsprechende Tätigkeit ist zukünftig grundsätzlich eine Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde. Hierfür ist ein Antrag erforderlich. B Zuständige Stammbehörde Der Antrag auf Registrierung ist bei der Stammbehörde zu stellen. Die für Sie zuständige Stammbehörde wird in § 2 Abs. 4 BtOG geregelt. Danach gilt, dass die örtliche Betreuungsbehörde am Sitz Ihrer beruflichen Tätigkeit (Büroadresse/ Sitz des Betreuungsvereins) zuständig ist. Sollten Sie über keine Büroadresse verfügen bzw. nicht als Beschäftigte eines Betreuungsvereins berufliche Betreuungen führen, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig. Für Personen, deren Wohnsitz im Ausland liegt, ist die Betreuungsbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt. C Registrierungsvoraussetzungen (§ 23 Abs. 1 BtOG) Eine Registrierung erfolgt nur auf Ihren Antrag bei der zuständigen Stammbehörde. Voraussetzungen sind: 1. Die persönliche Eignung 2. Eine ausreichende Sachkunde 3. Eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres D Antragsverfahren Mit d em Antrag auf Registrierung sind beizubringen: 1. Ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage bei einer Behörde, das nicht älter, als drei Monate ist1. Wichtig: Sie müssen ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde beantragen. Dieses wird der Behörde direkt zugesandt. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizamtes (siehe Fußnote 1) 1 Siehe: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Inland/Inland_node.html ’“BzCDEFGtHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ[]^_`• 7 B P Z d s x ‚ Œ œ ¥ ½ Î ð¾ Ø,c ê A K U _ s ¦ ƒ³ A d * ë ú8t , @ ‚ – ¶ À Ì Ü æ ð ÿ ,;DVc ÷ W d6 P± ÿ¶ 9 N DÌ å $ B"¤ ð ` à 9ã ,þNÿ8i½ ÿ T =q A P ý O 5þR , Ó°Ò ¶ À ™eÿ‡wþl Ë © @vDr…û@BUT@?>=<;:987543210/.-,+*‡þç “ ¬ $@8 & 0 gv+Nô]Mý ?Mí103!“þç ÿýÿç;Ó 8@ I ëë “l+NôMíNöMí ?<?<‡.+}Ä103kÓþ‘ìú VÿçÀ “@Kx ˆ §ªª §· È VYYVghhg996 6 IIE F § ËÉÄ Ä ÙÛÔ Ô ¸ÿÀ@%4¦ /@4¦ ØO"Ø!ÓÂ+NôMíNöqMí ?í+q?í+q10] ]]2#"