Sie sind hier: Gesundheit und SozialesGesundheitsamtBetreuungsbehörde
Betreuungsbehörde
Welche Aufgaben nimmt die Betreuungsbehörde wahr?
- Unterstützung des Betreuungsgerichts im Betreuungsverfahren, insbesondere bei der Feststellung des Sachverhalts sowie bei der Auswahl eines geeigneten Betreuers / einer geeigneten Betreuerin
- Beratung zu Fragen des Betreuungsrechts und Unterstützung der Betreuerinnen und Betreuer sowie der betroffenen Menschen
- Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Oldenburg-Land e.V., z.B. zur Gewinnung und Förderung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- Gewinnung geeigneter Betreuerinnen und Betreuer
- Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen zu den Themenbereichen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen für Betreuerinnen und Betreuer
- Förderung gemeinnütziger Organisationen zugunsten Betreuungsbedürftiger
Ihr Engagement ist gefragt:
- Für sich selbst!
Treffen Sie Vorsorge durch die Vorsorgevollmacht und durch die Patientenverfügung
- Für Ihre Mitbürger(innen)!
Durch die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung helfen Sie einem Menschen, dem eine Vertrauensperson nicht zur Verfügung steht.
Für weitere Informationen und persönliche Beratung stehen Ihnen das Team der Betreuungsbehörde des Landkreises Oldenburg und die Mitarbeiter(innen) des Betreuungsvereins Oldenburg-Land e.V. gern zur Verfügung.
| Ausfüllhilfe Antrag auf Betreuung (2 MB) | |
| Antrag auf eigene Betreuung (1 MB) | |
| Antrag auf Betreuung einer anderen Person (786 kB) | |
| Betreuungsrecht (2 MB) | |
| Betreuungsverfügung Stand 2023 (40 kB) | |
| Ablauf einer Unterbringung (721 kB) | |
| Vorsorgevollmacht_kurz Leichte Sprache (1 MB) | |
| Vorsorgevollmacht_lang Leichte Sprache (3 MB) | |
| Patientenverfügung (2 MB) |

