Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Volljährigen, der wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Als Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von den örtlichen Betreuungsstellen erhalten.
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen zu dieser Thematik enthält die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegebene Broschüre „Betreuungsrecht“. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.
Vorsorgevollmacht
Durch das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und Handlungsunfähigkeit im Falle einer Hilfsbedürftigkeit vermieden werden.
Die Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, mit der eine Person des Vertrauens für einen Betroffenen handeln, entscheiden oder Verträge abschließen kann. Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht kann individuell gestaltet werden und persönliche Wünsche für verschiedene Lebenslagen enthalten.
Das Ziel ist dabei, ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu bieten, wenn dies im Ernstfall durch eine eingeschränkte oder fehlende Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Vorsorgevollmacht kann durch eine öffentliche Beglaubigung der Betreuungsstelle oder notarielle Beurkundung bestätigt werden.
Frau Haupt (Beratung zu und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten)
Tel. 04451 / 953-492
Aktionen der Betreuungsstelle:
Treffen der ehrenamtlichen Betreuer/-innen im Amtsgerichtsbezirk Varel, Büppeler Krug, Bürgermeister-Osterloh-Str. 54, Varel/Büppel, jeden 4. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr.
Termine:
· 22.01.2026
· 26.02.2026
· 26.03.2026
· 23.04.2026
· 28.05.2026
· 25.06.2026
· 27.08.2026
· 24.09.2026
· 22.10.2026
· 26.11.2026
Sprechzeiten:
Gesundheitsamt Jever
Termine nach Vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerin für Jever ist:
Frau Allmers
Tel. 04461 / 919-7224
Ihre Ansprechpartnerin für Schortens, Wangerooge und Wangerland ist:
Frau Potthast
Tel. 04461 / 919-7282
Kreisamt – im Verwaltungsneubau
Schlosserplatz 3
26441 Jever
Gesundheitsamt Außenstelle Varel (Karl-Nieraad-Str. 1)
nach Vereinbarung
Ihre Ansprechpartnerin für Varel ist:
Frau Beßler
Tel. 04451 / 953-506
Ihre Ansprechpartnerin für Sande ist:
Frau Wilken-Johannes
Tel. 04451 / 953-450
Ihre Ansprechpartnerin für Zetel und Bockhorn ist:
Frau Schuster
Tel. 04451 / 953-499
Zuständige Amtsgerichte im Landkreis Friesland:
- Amtsgericht Jever
- Betreuungsgericht -
Schloßstr. 1-2
26441 Jever
Tel.: 04461/945-0
(zuständig für: Jever, Schortens, Wangerland, Sande, Wangerooge) - Amtsgericht Varel
- Betreuungsgericht -
Schloßplatz 7
26316 Varel
Tel.: 04451/9677-0
(zuständig für: Varel, Bockhorn, Zetel)
