Betreuungsstelle

Allgemeine Informationen

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Volljährigen, der wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Als Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
Personen, die Verantwortung als Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von den örtlichen Betreuungsstellen erhalten.

Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen zu dieser Thematik enthält die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz herausgegebene Broschüre „Betreuungsrecht“. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.


Vorsorgevollmacht

Durch das Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung und Handlungsunfähigkeit im Falle einer Hilfsbedürftigkeit vermieden werden.

Die Vorsorgevollmacht ist eine Möglichkeit, mit der eine Person des Vertrauens für einen Betroffenen handeln, entscheiden oder Verträge abschließen kann. Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht kann individuell gestaltet werden und persönliche Wünsche für verschiedene Lebenslagen enthalten.

Das Ziel ist dabei, ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu bieten, wenn dies im Ernstfall durch eine eingeschränkte oder fehlende Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

Die Vorsorgevollmacht kann durch eine öffentliche Beglaubigung der Betreuungsstelle oder notarielle Beurkundung bestätigt werden.

Frau Haupt (Beratung zu und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten)
Tel. 04451 / 953-492


Aktionen der Betreuungsstelle:

Treffen der ehrenamtlichen Betreuer/-innen im Amtsgerichtsbezirk Varel, Büppeler Krug, Bürgermeister-Osterloh-Str. 54, Varel/Büppel, jeden 4. Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr.

Termine:

· 22.01.2026

· 26.02.2026

· 26.03.2026

· 23.04.2026

· 28.05.2026

· 25.06.2026

· 27.08.2026

· 24.09.2026

· 22.10.2026

· 26.11.2026


Sprechzeiten:

Gesundheitsamt Jever

Termine nach Vereinbarung

Ihre Ansprechpartnerin für Jever ist:

Frau Allmers
Tel.  04461 / 919-7224

Ihre Ansprechpartnerin für Schortens, Wangerooge und Wangerland ist:

Frau Potthast
Tel.  04461 / 919-7282

Kreisamt – im Verwaltungsneubau 
Schlosserplatz 3
26441 Jever

Gesundheitsamt Außenstelle Varel (Karl-Nieraad-Str. 1)

nach Vereinbarung

Ihre Ansprechpartnerin für Varel ist:

Frau Beßler
Tel. 04451 / 953-506

Ihre Ansprechpartnerin für Sande ist:

Frau Wilken-Johannes
Tel. 04451 / 953-450

Ihre Ansprechpartnerin für Zetel und Bockhorn ist:

Frau Schuster
Tel. 04451 / 953-499

Zuständige Amtsgerichte im Landkreis Friesland:

  • Amtsgericht Jever
    - Betreuungsgericht -
    Schloßstr. 1-2
    26441 Jever
    Tel.: 04461/945-0
    (zuständig für: Jever, Schortens, Wangerland, Sande, Wangerooge)
  • Amtsgericht Varel
    - Betreuungsgericht -
    Schloßplatz 7
    26316 Varel
    Tel.: 04451/9677-0
    (zuständig für: Varel, Bockhorn, Zetel)
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Generell fallen keine Gebühren an. Aber auf Wunsch können Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten ausgestellt werden. Dafür werden Gebühren in Höhe von 10 Euro pro Person erhoben.

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