Archivierte Seite · Beleg 883 · abgerufen 01.08.2026
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Allgemeines zur Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle arbeitet im Auftrag des Betreuungsgerichts, indem sie Sachverhalte in gerichtlichen Betreuungsverfahren ermittelt und Sozialberichte erstellt. Ferner ist eine zentrale Aufgabe die Suche und der Vorschlag geeigneter Betreuer und Betreuerinnen für die Übernahme der rechtlichen Betreuung.

Ebenso ist die Betreuungsstelle Stammbehörde für Berufsbetreuer und -betreuerinnen.

Die Betreuungsstelle berät Bürgerinnen und Bürger zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und beglaubigt diese auf Wunsch. In dringenden Fällen leistet sie praktische Hilfe bei der Vorführung zu ärztlichen Begutachtungen oder bei Unterbringungen nach Betreuungsrecht.

Die Anregung einer rechtlichen Betreuung erfolgt beim örtlich zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht).