Archivierte Seite · Beleg 715 · abgerufen 01.08.2026 · gesuchte Fundstelle: https://www.lra-soemmerda.de
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Betreuungsrecht

Leistungsbeschreibung

Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Betreuung für eine hilfsbedürftige volljährige Person. Dafür wird ein Betreuer bestimmt, der die betreute Person unterstützt, ihre Angelegenheiten rechtlich zu besorgen und der als gesetzlicher Vertreter die betreute Person bei Rechtshandlungen vertreten kann. Ziel des Betreuungsrechts ist es, die Würde und Selbstbestimmung des Betreuten zu bewahren.

Das Betreuungsgericht beim örtlich zuständigen Amtsgericht ordnet eine rechtliche Betreuung an, wenn ein Erwachsener seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann und eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Die Anordnung einer Betreuung lässt die Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit des Volljährigen unberührt. Ob der Betreute zur Abgabe von Willenserklärungen und zum Abschluss von Verträgen in der Lage ist, richtet sich nach den Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit. Nur wenn ein Erwachsener sich selbst oder sein Vermögen erheblich gefährdet, ordnet das Gericht einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt an. Dann kann der Betreute nur mit Zustimmung seines Betreuers rechtswirksame Willenserklärungen abgeben.

Die Anordnung einer Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betreuten ganz oder teilweise durch andere private oder öffentliche Hilfen erledigt werden können. Insbesondere kann dann auf eine Betreuung verzichtet werden, wenn der Betroffene in Voraussicht einer späteren alters- oder krankheitsbedingten Hilfsbedürftigkeit jemand anderem eine Vollmacht (sogenannte Vorsorgevollmacht) erteilt hat.

Tipp:
Wer seine persönlichen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse für den Fall seiner späteren Hilfsbedürftigkeit möglichst umfassend und rechtzeitig absichern möchte, ist gut beraten, wenn er diese bereits in "gesunden Tagen" festlegt. Dies kann geschehen durch

  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.

Zuständige Stelle

1  weitere Stellen
Verwaltungsgebäude

Landratsamt Sömmerda - Betreuungsbehörde

Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Adresse
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Telefon
+49 3634 354-781
Bemerkung: Sekretariat
Fax
+49 3634 354-378
Bemerkung: Betreuungsbehörde und Sozialpsychiatrischer Dienst
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur Straßenverkehrsamt)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Ausschließlich mit TerminvereinbarungVerkehrsanbindung
Regio Südost

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Parkplätze
Parkplatz
am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Beschreibung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Beratungen zur gesetzlichen Betreuung durch und gewinnen geeignete rechtliche Betreuer. Betreuer werden vom Betreuungsgericht des Amtsgerichtes Sömmerda bestellt. Die Anregung der Bestellung einer Betreuung nimmt die Betreuungsbehörde beim Betreuungsgericht vor. Außerdem können Sie sich bei der Betreuungsbehörde zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beraten und hierfür Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen lassen.

Bankverbindung

Empfänger: Landratsamt Sömmerda
Bank: Sparkasse Mittelthüringen
BIC: HELADEF1WEM
IBAN: DE02820510000140000780

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Betreuungsverfügung
Erklärung der Betreuerin / des Betreuers
Antrag auf Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
Antrag auf Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung
Antrag auf Festsetzung bzw./und Auszahlung von Vergütung und/oder Aufwendungsersatz nach §§ 1875 ff. BGB und ggf. Inflationsausgleichs-Sonderzahlung nach § 4 Abs. 1 BetrInASG für ehrenamtliche Betreuung
Information und Beratung nach § 5 Abs. 2 BtOG
Antrag auf Genehmigung von ärztlichen Maßnahmen nach § 1829 Abs. 1 BGB
Anregung zur Einrichtung einer Betreuung
Anzeige der Absicht, den von der/dem Betreuten selbst genutzten Wohnraum aufzugeben (§ 1833 Abs. 2 BGB)
Ärztliches Gutachten zur Vorlage beim zuständigen Betreuungsgericht
Anfrage zur Vermögensverwaltung
Nachweis der Aufwendungen gem. § 1877 Abs. 1 bis 3 BGB
Vollmacht - (Thüringen)
Merkblatt über die Regelung der Vergütung und Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (§§ 1875 ff. BGB)
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Antrag auf Genehmigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Anzeigen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Weitere Stellen

Amtsgericht Sömmerda
Postanschrift
Postfach 11 47
99601 Sömmerda

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)