Archivierte Seite · Beleg 709 · abgerufen 01.08.2026 · gesuchte Fundstelle: 03681 742874
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Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Betreuungsrecht

Leistungsbeschreibung

Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Betreuung für eine hilfsbedürftige volljährige Person. Dafür wird ein Betreuer bestimmt, der die betreute Person unterstützt, ihre Angelegenheiten rechtlich zu besorgen und der als gesetzlicher Vertreter die betreute Person bei Rechtshandlungen vertreten kann. Ziel des Betreuungsrechts ist es, die Würde und Selbstbestimmung des Betreuten zu bewahren.

Das Betreuungsgericht beim örtlich zuständigen Amtsgericht ordnet eine rechtliche Betreuung an, wenn ein Erwachsener seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann und eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Die Anordnung einer Betreuung lässt die Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit des Volljährigen unberührt. Ob der Betreute zur Abgabe von Willenserklärungen und zum Abschluss von Verträgen in der Lage ist, richtet sich nach den Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit. Nur wenn ein Erwachsener sich selbst oder sein Vermögen erheblich gefährdet, ordnet das Gericht einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt an. Dann kann der Betreute nur mit Zustimmung seines Betreuers rechtswirksame Willenserklärungen abgeben.

Die Anordnung einer Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betreuten ganz oder teilweise durch andere private oder öffentliche Hilfen erledigt werden können. Insbesondere kann dann auf eine Betreuung verzichtet werden, wenn der Betroffene in Voraussicht einer späteren alters- oder krankheitsbedingten Hilfsbedürftigkeit jemand anderem eine Vollmacht (sogenannte Vorsorgevollmacht) erteilt hat.

Tipp:
Wer seine persönlichen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse für den Fall seiner späteren Hilfsbedürftigkeit möglichst umfassend und rechtzeitig absichern möchte, ist gut beraten, wenn er diese bereits in "gesunden Tagen" festlegt. Dies kann geschehen durch

  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Suhl
  • Erstellung von Sozialberichten zur Sachverhaltsermittlung in Betreuungsangelegenheiten
  • Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und betreuenden Angehörigen
  • Übernahme persönlicher Betreuung
  • Betreutes Wohnen für behinderte Menschen

Zuständige Stelle

1  weitere Stellen
Stadt Suhl

Stadtverwaltung Suhl - Sozialamt

Adresse
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Telefon
03681 742874
Bemerkung: Sekretariat
Fax
03681 742875
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis:
1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt)


Ausschließlich mit TerminvereinbarungVerkehrsanbindung
k.A.
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: ja

Parkplatz
Anzahl: 53
Gebühren: ja

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Betreuungsverfügung
Erklärung der Betreuerin / des Betreuers
Antrag auf Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen
Antrag auf Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung
Antrag auf Festsetzung bzw./und Auszahlung von Vergütung und/oder Aufwendungsersatz nach §§ 1875 ff. BGB und ggf. Inflationsausgleichs-Sonderzahlung nach § 4 Abs. 1 BetrInASG für ehrenamtliche Betreuung
Information und Beratung nach § 5 Abs. 2 BtOG
Antrag auf Genehmigung von ärztlichen Maßnahmen nach § 1829 Abs. 1 BGB
Anregung zur Einrichtung einer Betreuung
Anzeige der Absicht, den von der/dem Betreuten selbst genutzten Wohnraum aufzugeben (§ 1833 Abs. 2 BGB)
Ärztliches Gutachten zur Vorlage beim zuständigen Betreuungsgericht
Anfrage zur Vermögensverwaltung
Nachweis der Aufwendungen gem. § 1877 Abs. 1 bis 3 BGB
Vollmacht - (Thüringen)
Merkblatt über die Regelung der Vergütung und Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (§§ 1875 ff. BGB)
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Antrag auf Genehmigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Anzeigen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Weitere Stellen

Amtsgericht Suhl
Postanschrift
Postfach 100 163
98490 Suhl
Telefon
03681 7344-00
Fax
03681 7344-09

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)