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Betreuungsstelle
Rechtliche Betreuung nach § 1814 BGB
Die rechtliche Betreuung ist die gesetzliche Vertretung von erwachsenen Personen, die aufgrund einer (psychischen) Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen.
Die rechtliche Betreuung wird durch das örtlich zuständige Amtsgericht angeordnet. Die Betreuungsstelle berät, ermittelt im Umfeld, prüft für welche Angelegenheiten zu sorgen ist und schlägt eine geeignete Person als rechtlichen Betreuer vor.
Eine rechtsgültige, umfassende Vollmacht hat stets Vorrang vor der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung.
Zentraler Aspekt der rechtlichen Betreuung ist die Selbstbestimmung des/der Betroffenen. Betreute Personen werden nicht entmündigt, sondern bei wichtigen Angelegenheiten begleitet und unterstützt. Bei Anordnung einer rechtlichen Betreuung können, abhängig vom Vermögen, Kosten für die betreute Person entstehen.
Was macht die Betreuungsstelle?
Die Betreuungsstelle berät und informiert zu den Themen Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten, rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Erwachsene.
Die Betreuungsstelle bietet die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht an.
Im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe prüft die Betreuungsstelle im Auftrag des Amtsgerichts (Abteilung für Betreuungssachen) den Unterstützungsbedarf, die Erforderlichkeit und die Umsetzung einer rechtlichen Betreuung.
Die Betreuungsstelle ist zuständig für Gewinnung, Unterstützung und Registrierung von selbstständigen beruflichen Betreuerinnen und Betreuer.
Ansprechpartner
Buchstabe A bis M
Spitalgraben 3, 1. OG, Zi-Nr.: 117
Tel. 09621 10-1339
Fax 09621 10-7339
E-Mail Betreuungsstelle@Amberg.de
Buchstabe N bis Z
Spitalgraben 3, 1. OG, Zi-Nr.: 117
Tel. 09621 10-1392
Fax 09621 10-7392
E-Mail Betreuungsstelle@Amberg.de
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Selbst entscheiden, bevor andere entscheiden!
Jeder Mensch kann, bedingt durch fortgeschrittenes Alter, durch Erkrankung oder einen Unfall, in die Situation geraten, dass er selbst seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen kann. Für diesen Fall können Sie sich und Ihre Angehörigen vorab entlasten.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines Betreuers vermeiden, indem Sie selbst eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Die von Ihnen bevollmächtigte Person kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, sobald Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Bevollmächtigte Personen unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.
Betreuungsverfügung
Eine (rechtliche) Betreuung wird immer über das Amtsgericht angeordnet. Falls dies notwendig wird, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer vom Gericht als (ehrenamtlicher) Betreuer bestellt werden soll – oder wer nicht bestellt werden soll.
Achtung! Eine Betreuungsverfügung ist nicht mit einer Vorsorgevollmacht gleichzusetzen! Die Umsetzung der Betreuungsverfügung kann nur durch ein Betreuungsverfahren am Amtsgericht durchgeführt werden.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr Entscheidungsfähig sind. Die Patientenverfügung dient nicht nur der Absicherung des eigenen Willens, sondern entlastet auch Angehörige.
Ehegattennotvertretungsrecht
Das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB umfasst die gegenseitige Vertretungsmöglichkeit von Eheleuten in gesundheitlichen Notsituationen. Diese Vertretung ist auf maximal sechs Monate begrenzt und betrifft ausschließlich den gesundheitlichen Bereich.
Broschüren und Links
Hinweis: auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz finden Sie auch Broschüren in Leichter Sprache!
Patientenverfügung
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung
- https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
Das Betreuungsrecht
Meine Rechte als Betreuer und Betreuter