Archivierte Seite · Beleg 43 · abgerufen 30.07.2026 · gesuchte Fundstelle: Landratsamt Vogtlandkreis
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Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Betreuung ist eine staatliche Unterstützung, die Menschen mit einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder psychischen Erkrankung bei der Wahrnehmung ihrer Rechtsangelegenheiten stärkt. Die Rechte und Eigenständigkeit der Betroffenen bleiben durch eine Betreuung unverändert. Ein Betreuer hat die Pflicht, im Interesse und zum Wohle des Betreuten zu handeln.

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Aufgaben der Betreuungsbehörde

Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen

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Eintragung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ins Zentrale Vorsorgeregister