Archivierte Seite · Beleg 364 · abgerufen 01.08.2026 · gesuchte Fundstelle: Hamburg
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Sachverhaltsfeststellung

Betreuungsgerichtshilfe

Das Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsrecht in Hamburg, mit zwei Standorten und über 100 Mitarbeitenden, übernimmt die Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde gemäß dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung volljähriger Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung in ihrer Fähigkeit zur eigenständigen rechtlichen Vertretung eingeschränkt sind.

Die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle sind im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe tätig und pflegen Kontakte zu verschiedenen Klientelgruppen, darunter ältere Menschen (alleinstehend oder im Familienverbund), die somatisch oder dementiell erkrankt sind, sowie Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und Unfallopfer. Das betreuungsrechtliche Unterstützungsbedürfnis wird häufig erst in akuten Krisensituationen erkannt und aktiviert.

Der Schwerpunkt der bezirksorientierten Betreuungsabschnitte liegt in der Unterstützung der Gerichte bei jährlich rund 10.000 gerichtlichen Betreuungsverfahren. Eine besondere Herausforderung besteht in der meist einmaligen Kontaktaufnahme mit den Betroffenen, was ein professionelles und zielgerichtetes Vorgehen erfordert:

  • Aufsuchende Kontaktaufnahme in der Häuslichkeit sowie in stationären Einrichtungen (Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser)
  • Sachverhaltsfeststellung (Sozialdiagnostik)
  • Beratung, Aktivierung von Selbsthilfe und Netzwerken
  • Anfertigung schriftlicher Stellungnahmen im Rahmen des Betreuungsverfahrens (Sozialberichte), die als Entscheidungsgrundlage für das Betreuungsgericht dienen
  • Eignungsbeurteilung und Beratung von rechtlich Betreuenden
  • Akquise und Vermittlung geeigneter rechtlicher Betreuer:innen
  • Organisation und Koordination der Betreuungen, inklusive Vermittlung und Überwachung der Betreuer:innen
  • Unterstützung und Aufklärung der Betroffenen im Alltag sowie im Kontext von Betreuungsentscheidungen
  • Dokumentation und Archivierung der Betreuungsverfahren 
  • Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten, Behörden und Institutionen, um den Unterstützungsbedarf umfassend zu erkennen
  • Öffentlichkeitsarbeit sowie Informationsweitergabe zum Betreuungsrecht, um Betroffene und Angehörige über die Reichweite und Möglichkeiten der Unterstützung zu informieren

Weitere Informationen

Wegweiser Betreuungsrecht

Standorte

Erster Standort:

Bezirksamt Altona
Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz
Winterhuder Weg 31
22085 Hamburg

Tel.: (040) 42863-5452 
E-Mail: betreuungsstellen@altona.hamburg.de

Hier befinden sich nachfolgende Abschnitte: 

  • Abschnitt Altona/Eimsbüttel
  • Abschnitt Mitte
  • Abschnitt Nord
  • Abschnitt Wandsbek 

Zweiter Standort:

Bezirksamt Altona
Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz
Am Inselpark 1
21109 Hamburg

Tel.: (040) 42863-5452
E-Mail: betreuungsstellen@altona.hamburg.de

Hier befindet sich der Abschnitt:

  • Abschnitt Bergedorf/Harburg

Zum Weiterlesen

Grafik: Fragen zur rechtlichen Vorsorge
C. Cohen, BSG

Rund um das Erwachsenenschutzrecht Überblick

Hier finden Sie die Darstellung der Aufgaben der Betreuungsstelle Hamburg inklusive der Informationsweitergabe zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Grafik eines Buches mit einem Paragraphen-Symbol auf dem Cover
C. Cohen, BSG

Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Das Betreuungsrecht ab dem 01.01.2023

Seit dem 1. Januar 2023 wird bei der Kontrolle der Betreuer:innen stärker auf die Wünsche der betreuten Person geachtet.

Hände eines älteren Mannes, der am Tisch ein Formular mit einem Stift ausfüllt.
IMAGO / Westend61

Rechtliche Betreuung Anregungsbogen

Hier finden Sie Hinweise zur Anregung einer rechtlichen Betreuung.