Archivierte Seite · Beleg 355 · abgerufen 01.08.2026
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Bezirksamt Altona

Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

Sie möchten sich zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und beraten lassen? Auch allgemeine Informationen zur rechtlichen Betreuung erhalten Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Eine rechtliche Betreuung richtet das Amtsgericht ein, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten dauerhaft nicht mehr selbst regeln kann und es keine wirksame Vorsorgevollmacht gibt.


Die Betreuungsperson wird dann vom Gericht bestellt und kontrolliert.



Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.


Diese Person darf Sie in den Bereichen vertreten, die Sie in der Vollmacht festlegen – zum Beispiel:

  • Gesundheit und Pflege
  • Behördenangelegenheiten
  • Wohnungs- oder Heimangelegenheiten
  • Vermögen und Bankangelegenheiten

Eine umfangreich erteilte Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung vermeiden.



Eine Betreuungsverfügung ist keine Vollmacht.


Sie legen darin fest, wer Betreuer oder Betreuerin werden soll, wenn eine rechtliche Betreuung nötig wird. Das Gericht entscheidet weiterhin über die Einrichtung einer Betreuung, berücksichtigt aber Ihre Wünsche – zum Beispiel:

  • zur Betreuungsperson,
  • zum Umfang der Aufgaben,
  • zu Wohnform und Umgang mit Vermögen.

Die Patientenverfügung ist keine Vollmacht.


Sie legen darin Ihre Wünsche fest, wie in gesundheitlichen Angelegenheiten entschieden werden soll. Ein Bevollmächtigter oder ein rechtlicher Betreuer kann Ihre Patientenverfügung umsetzen.



Die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht informiert und berät Sie zur rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.


Sie können Ihre Unterschrift auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen beglaubigen lassen.


Als ehrenamtliche Betreuerin oder Betreuer und bevollmächtigte Person können Sie an Fort- oder Weiterbildungsangeboten teilnehmen.


Sie können an Informationsveranstaltungen oder Multiplikatorenschulungen für Institutionen und Behörden teilnehmen

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie können die Beratungsangebote nutzen, wenn

  • Sie sich im Vorfeld zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung beraten und unterstützen lassen möchten oder
  • für Sie eine Betreuungsperson vom Amtsgericht bestellt wurde oder
  • Sie als Betreuungsperson oder bevollmächtigte Person eingesetzt wurden oder werden.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie Ihre Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung beglaubigen lassen möchten, benötigen Sie Ihren Personalausweis.

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
  • Die Beratungsgespräche finden telefonisch und persönlich statt.
  • Die zuständige Stelle kann Ihre Unterschrift auf Ihrer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen.
  • Sie können an Informationsveranstaltungen oder Schulungen teilnehmen.

Dauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt von Ihrem Anliegen ab.

Gebühren

Keine.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

§ 5 Informations- und Beratungspflichten

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz
Beratungsstelle

Mo, Fr. 9-12, Di, Do 13-16 Uhr (Termin für ein Beratungsgespräch oder eine Beglaubigung vorab abstimmen.)

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Suchwörter: Patientenverfügung Betreuungsrecht Ehrenamtliche Betreuung

Letzte Aktualisierung: 31.07.2026