Archivierte Seite · Beleg 2000 · abgerufen 20.08.2026
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung

Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferien-Zielreisen gelten Sonderbestimmungen. Hier bedarf es gegebenenfalls zusätzlich einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Ansprechpartner - Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 45 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

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