Archivierte Seite · Beleg 1857 · abgerufen 19.08.2026
Ursprungsadresse Quelltext ansehen zurück zu den Quellen · Es wird nichts nachgeladen: keine Skripte, keine Bilder, keine Stile von außen.
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Sozialhilfe beantragen

Leistungsbeschreibung

Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das soziokulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.

Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Zum Vermögen zählt das Haus- und Grundvermögen, wenn es von Ihnen nicht selbst bewohnt wird, Zeitwert der Pkws, Bargeld, Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Wertpapiere sowie Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus. Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab, dazu zählen:

  • der maßgebende Regelbedarf
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind, folgende Mehrbedarfe:
    • Mehrbedarf aufgrund eingeschränkter Mobilität
    • Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern
    • Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung
    • Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
    • Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einer WfbM
    • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beispielsweise durch eine chronische Krankheit
    • Mehrbedarf für einmalige, unabweisbare, besondere Bedürfnisse
  • Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel Erstausstattungen für die Wohnung)
  • Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung

Zuständige Stelle

Verwaltungsgebäude

Landratsamt Sömmerda - Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenrecht

Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Adresse
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Telefon
+49 3634 354-784
Bemerkung: Sekretariat
Telefon
+49 3634 354-771
Bemerkung: Schwerbehindertenrecht
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: Sozialamt
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: Schwerbehindertenrecht
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur Straßenverkehrsamt)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Ausschließlich mit TerminvereinbarungVerkehrsanbindung
Regio Südost

209

212

243

201

211

210

208

216

205

220

200

242

206

212
Parkplätze
Parkplatz
am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Beschreibung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Älteren und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, sind Grundsicherungsleistungen zu gewähren.

Hilfe zur Pflege

Leistungen der Hilfe zur Pflege können gewährt werden bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege und stationärer Pflege.

Schwerbehindertenfeststellung

Das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren ermöglicht es behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen eine Vielzahl von Rechten und Einsparungen finanzieller Art in Anspruch zu nehmen mit dem Ziel die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Nachteile auszugleichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsamtes beraten Sie gern und nehmen Ihren Antrag entgegen.

Bankverbindung

Empfänger: Landratsamt Sömmerda
Bank: Sparkasse Mittelthüringen
BIC: HELADEF1WEM
IBAN: DE02820510000140000780

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung nach § 31 SGB XII beim laufenden Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 SGB XII / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII
Folge-Antrag auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (HIlfe zum Lebensunterhalt) / nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)