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Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Frühförderung behinderter Kinder

Leistungsbeschreibung

Die Früherkennung, die Frühförderung und die Behandlung behinderter, von Behinderung bedrohter und entwicklungsverzögerter Kinder - von der Geburt bis zum Schuleintritt -gehören zu den ambulant/mobilen Leistungsangeboten der Thüringer Frühförderstellen. Die Förder- und Behandlungsangebote werden familien- und wohnortnah vorgehalten und umfassen auch die Beratung und Anleitung der Eltern bzw. Bezugspersonen.

Interdisziplinäre Frühförderstellen bieten nach Bedarf und Notwendigkeit medizinisch- therapeutische, psychologische und pädagogische Leistungen, insbesondere im Zusammenwirken mit den Fachkräften der Sozialpädiatrischen Zentren, den Kinderärzten und den Therapeuten an, um aus unterschiedlichen Blickwinkeln möglichst alle Facetten kindlicher Entwicklung und familiärer Problemlagen frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.

Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder

Kinder mit einer Sinnesbeeinträchtigung (hör- und sehgeschädigte Kinder, Kinder mit zentralen Störungen der auditiven und visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sowie von Behinderung bedrohte Kinder sinnesgeschädigter Eltern) können zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung in den landesweit ausgerichteten Überregionalen Frühförderstellen erhalten.

Das Vorliegen einer Sinnesbehinderung macht ein spezifisches Vorgehen bei der Entwicklungsförderung notwendig und wird durch speziell ausgebildete Fachkräfte gewährleistet. Die heilpädagogische und ganzheitliche Förderung erfolgt in der Regel mobil, d. h. die Kinder werden in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld (elterlichen Wohnung oder Kindertageseinrichtung) aufgesucht.

Zuständige Stelle

Logo Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Soziales und Teilhabe

Adresse
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon
03693 485-8617
Fax
03693 485-8622
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: E-Mail-Adresse des Sozialamtes
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: E-Mail-Adresse der Betreuungsbehörde
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Ausschließlich mit TerminvereinbarungVerkehrsanbindung
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13

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Parkplätze
Behindertenparkplatz
Obertshäuser Platz
Anzahl: 3
Gebühren: nein

Parkplatz
Obertshäuser Platz
Anzahl: 200
Gebühren: ja

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Bemerkung:

Zugang und Anmeldung bitte über die Rezeption in Haus 2

Bankverbindung

Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Bank: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
BIC: HELADEF1RRS
IBAN: DE12840500001305004635

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)