Archivierte Seite · Beleg 1654 · abgerufen 19.08.2026
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Betreuungsbehörde
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Betreuungsbehörde - Zusätzliche Informationen:

Nur für Einwohner der Stadt Trier. Bei Wohnort im Kreis Trier-Saarburg bitte an die Kreisverwaltung (www.trier-saarburg.de) wenden.

Zuständig für die Durchführung der Beglaubigungen ist die Betreuungsbehörde in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz haben oder sich derzeit vorübergehend aufhalten.

Terminanfragen bitte über E-Mail an betreuungsbehoerde@trier.de


Der Standort für Ihre Anliegen:

Jugendamt Betreuungsbehörde
Eurener Straße 48 a
54294 Trier

Sie können genau ein Anliegen auswählen.

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    Anliegen Terminvereinbarung ausschließlich für Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und /oder Betreuungsverfügungen