Archivierte Seite · Beleg 1281 · abgerufen 19.08.2026
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Ihr ausgewählter Ort: Sittensen

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Betreuungsverfügung beglaubigen lassen

Auch in leichter Sprache verfügbar

Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.

Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

  • Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
  • Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
  • Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden. Die Bundesnotarkammer führt ein zentrales Vorsorgeregister, in dem Sie alle Daten hinterlegen können (www.vorsorgeregister.de).

Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen.

Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.

Zudem beraten oft auch Krankenhaus- und Altenheimsozialdienste über Betreuungsverfügungen.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Rotenburg (Wümme)

Allgemeine Informationen

Die Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht, mit der eine Person für eine andere Person bestimmte oder alle rechtliche Angelegenheiten erledigen darf. Mit der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht kann in gesunden Tagen einer möglichen rechtlichen Betreuung vorgebeugt werden. Die Vorsorgevollmacht kann zum Tragen kommen, wenn durch Krankheit, Unfall oder fortschreitendem Alter selbst nicht mehr gehandelt werden kann. Der Vollmachtnehmer kann in solchen Fällen stellvertretend für den Vollmachtgeber handeln. Sie setzt uneingeschränktes Vertrauen zur bevollmächtigten Person voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
Sollte keine Vertrauensperson vorhanden sein, kann eine Betreuungsverfügung in Betracht gezogen werden. Sofern es für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedarf, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen. Für diesen Fall können Sie eine schriftliche Betreuungsverfügung treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll. Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. 
Die Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sollten aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden. Die Bundesnotarkammer führt ein zentrales Vorsorgeregister, in dem Sie alle Daten hinterlegen können (www.vorsorgeregister.de). 
Die Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung ist mit Unterschrift gültig. Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen. Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat. 



An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen

Gesundheitsamt - Dienststelle ROW
Adresse: Bahnhofstr. 15, 27356 Rotenburg (Wümme)
FahrplanLogo EFA
Telefon: 04261 983-3203
Öffnungszeiten:
Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden

Ansprechpartner

Herr Peter Schäfer
Telefon: 04261 983-3274
Zuständig für:
Frau Kira Wahlers
Telefon: 04261 983-3271
Zuständig für:
Adresse: Amtsallee 4, 27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-5209
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden
Adresse: Dr.-Otto-Straße 2, 27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6201

Voraussetzungen

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen für die Antragstellung. Möglicherweise sieht ihre Behörde vor, dass ein Termin vereinbart werden muss.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Rotenburg (Wümme)

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. 

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Spezielle Hinweise für - Landkreis Rotenburg (Wümme)

Es muss vorab kein Antrag gestellt werden. Formularvordrucke gibt es nicht. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)

Welche Gebühren fallen an?

Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00, wenn nicht das Bundesland andere Gebühren und Auslagen festgelegt hat.
Liegt Bedürftigkeit vor, kann die Gebühr erlassen werden.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00. Liegt Bedürftigkeit vor, kann die Gebühr erlassen werden.

Verfahrensablauf

Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.

Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.

Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Rotenburg (Wümme)

Nach Terminvereinbarung suchen Sie die Betreuungsstelle persönlich mit der Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf. Im Beisein der oder des Mitarbeitenden ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf den Beglaubigungsvermerk. Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist nicht fristgebunden.

Bearbeitungsdauer

 In der Regel erfolgt die Beglaubigung direkt im Termin vor Ort.

Rechtsbehelf

Keine

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)