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Ihr ausgewählter Ort: Oldenburg (Oldenburg) (260...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldenburg)

Allgemeine Informationen

Das Ziel des Betreuungsrechts ist es, dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen.

Betroffener Personenkreis

Betroffen sind erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig regeln können.



An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldenburg)

Die Betreuungsbehörde erreichen Sie über das Kontaktformular auf dieser Seite, per Mail unter betreuungsbehoerde[at]stadt-oldenburg.de, sowie in den Büroräumen an der Poststraße 1-3 über den Eingang im Innenhof. 

Eine Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Mitarbeitenden oft im Außendienst tätig sind.

Wenn Sie sich als Betreuungsperson registrieren lassen möchten, dann sprechen Sie uns gerne an.

Zuständige Stellen

Betreuungsbehörde
Adresse: Poststraße 1-3 , 26122 Oldenburg (Oldenburg)
FahrplanLogo EFA
Telefon: 0441 235-4444
Fax: 0441 235-3206
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung. Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Sonstige Angaben:
Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, sowie deren Angehörige. Rechtsgrundlage sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie des Betreuungsorganisationsgesetzes. Ziel der Arbeit der Betreuungsbehörde ist es, die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen zu wahren und eine bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen.          Die Betreuungsbehörde informiert über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und die rechtliche Betreuung und berät zu Möglichkeiten der Vorsorge, um eine rechtliche Betreuung möglichst zu vermeiden.          Sie wirkt in Betreuungsverfahren mit, indem sie das Betreuungsgericht durch Sachverhaltsermittlungen, Sozialberichte und fachliche Stellungnahmen unterstützt und prüft, ob andere Hilfen als eine rechtliche Betreuung in Betracht kommen.          Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt ehrenamtliche und berufliche Betreuer und Betreuerinnen und Vorsorgebevollmächtigte bei Fragen zu ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten sowie zur praktischen Durchführung einer Betreuung.          Darüber hinaus ist die Betreuungsbehörde für die Registrierung beruflicher Betreuer und Betreuerinnen zuständig. Sie prüft die persönliche und fachliche Eignung und entscheidet über den Registrierungsantrag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldenburg)

Verfahren zur Bestellung einer Betreuung

  • Antragstellung beim Amtsgericht durch die betroffene Person oder Anregung durch jede andere Stelle beziehungsweise jede Person mit Kenntnis der Hilflosigkeit.
  • Prüfung der Notwendigkeit durch das Amtsgericht
  • Das Amtsgericht informiert die Betroffene oder den Betroffenen über die Einleitung des Verfahrens.
  • Die Betroffene oder der Betroffene kann immer selbst eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.
  • Die Betreuungsbehörde wird beteiligt (Klärung, ob eine Betreuung tatsächlich erforderlich und gewollt ist, Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen sowie Beratung des Betroffenen und seiner Angehörigen).
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde sind zuständig für die Auswahl und den Vorschlag einer Betreuerin oder eines Betreuers.
  • Das Amtsgericht holt grundsätzlich ein ärztliches Gutachten ein.
  • Die Betroffene oder der Betroffene wird durch die Richterin oder den Richter angehört.
  • Das Amtsgericht entscheidet abschließend per Beschluss über die Einrichtung einer Betreuung.

Aufgaben einer rechtlichen Betreuerin oder eines rechtlichen Betreuers

  • Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird nur für Aufgaben (wie zum Beispiel Vermögenssorge, Gesundheitssorge) eingesetzt, die die Betroffene oder der Betroffene nicht mehr selbst regeln kann.
  • Alle Entscheidungen, die getroffen werden, sollen mit der Betroffenen oder dem Betroffenen abgesprochen und nach dessen Wunsch ausgeführt werden.
  • Nur in Ausnahmesituationen und wenn es dem Wohl der Betroffenen oder dem Betroffenen entspricht, kann gegen seinen Willen entschieden werden.

Auswirkungen einer Betreuung auf die Betroffenen oder den Betroffenen

  • Die Betreuerin oder der Betreuer ist nur für den bestellten Aufgabenkreis (zum Beispiel Vermögens-, Gesundheits-, Haus- oder Wohnungsangelegenheiten) zuständig.
  • Alle weiteren Entscheidungen trifft die Betroffene oder der Betroffene weiterhin alleine.

Vorsorgemöglichkeiten

Durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im Alter kann jeder in die Situation geraten, nicht mehr selbst für sich entscheiden zu können. Durch das Selbstbestimmungsrecht können Angehörige nicht automatisch rechtsverbindliche Entscheidungen für die betroffene Person treffen. Das Treffen von Entscheidungen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Betreuung oder durch Vollmacht möglich.

Es gibt mehrere Vorsorgemöglichkeiten:

1. Vorsorgevollmacht

  • Diese Vollmacht kann vorsorglich für den Fall, dass eine eigene Hilflosigkeit eintritt, ausgestellt werden. Die bevollmächtigte Person vertritt ab dem Eintritt der Hilflosigkeit die Betroffene oder den Betroffenen rechtswirksam.
  • Die zu bevollmächtigende Person kann frei bestimmt werden.
  • Eine Überprüfung der Vollmacht durch das Amtsgericht findet nicht statt.

2. Betreuungsverfügung

  • Diese Verfügung empfiehlt sich, wenn eine Person keine Angehörigen oder Vertrauensperson hat.
  • Es wird in dieser Verfügung im Vorfeld festgelegt, wie das eigene Leben von einem durch das Amtsgericht bestellte Betreuerin oder bestellten Betreuer gestaltet werden soll.

3. Patientenverfügung

  • Mit dieser Verfügung wird schriftlich festgehalten, ob Ärztinnen oder Ärzte alle Möglichkeiten ausschöpfen sollen, um das eigene Leben zu erhalten oder ob die Betreuung auf die Linderung von Schmerzen beschränkt werden soll.

Es können hierzu die unten eingestellten Vordrucke verwendet werden. Eine Vorsprache beim Amtsgericht oder in der Betreuungsbehörde der Stadt Oldenburg ist nicht notwendig. Die Beratung und Information wird jedoch empfohlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldenburg)

Die Vollmacht beziehungsweise die Verfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall schnell zu finden ist.

Informationen zur Beglaubigung einer Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht finden Sie hier.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldenburg)

Unterstützende Institutionen

Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)