Hauptbereich
Betreuungsbehörde
Rechtliche Betreuung
Jeden kann es treffen
Unfall oder Krankheit können dazu führen, dass Sie in Ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind und nicht mehr selbst für sich sorgen und entscheiden können.
Der Ehepartner ist nicht automatisch befugt, Rechtsgeschäfte für Sie auszuführen.
Wurde jedoch bereits eine Vertrauensperson umfangreich bevollmächtigt, kann diese handeln.
Liegt keine Vollmacht vor, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen.
Eine rechtliche Betreuung erhalten volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vollmacht vorliegt.
Eine Betreuung kann formlos bei dem zuständigen Amtsgericht angeregt werden.
Betreuungsanregung
Informationen zur rechtlichen Betreuung finden Sie im Flyer der Betreuungsbehörde (PDF-Dokument, 241,54 KB, 14.07.2026)
Aufgaben der Betreuungsbehörde
- Betreuungsgerichtshilfe bei Sachverhaltsermittlungen und Betreuervorschlägen
- Einzelfallbezogene Aufklärung und Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
- Aufklärung und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten und Beglaubigung der Unterschrift auf Vorsorgevollmachten
- Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen für die Gewinnung, Einführung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerpersonen
- Netzwerkarbeit mit allen Kooperationspartnern, die am Betreuungswesen beteiligt sind
- Gewinnung, Fortbildung und Beratung von Personen als beruflicher rechtlicher Betreuerpersonen
Terminvereinbarungen zur Beratung und Beglaubigung von Vollmachten
Telefonnummer: 07641 451-3086, Frau Schröder 8.00-12.00 Uhr oder per E-Mail







