Beratung zu Vorsorgeerklärungen und rechtlicher Betreuung Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Beratung von betreuungsbedürftigen Menschen und deren Angehörigen und Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen Unterstützung und Beratung von Betreuer:innen, Bevollmächtigten und Geheimnisträger:innen Unterstützung des Betreuungsgerichtes im gerichtlichen Betreuungsverfahren Gewinnung und Registrierung geeigneter Betreuer:innen Informations- und Schulungsangebote für Betreuer:innen Die Betreuungsbehörde Gotha hat ein vielfältiges Beratungsund Hilfsangebot. Folgende Leistungen bieten wir an: Kontakt Impressum Herausgeber: Sozialamt I Mauerstraße 20 I 99867 Gotha E-Mail: betreuungsbehörde@kreis-gth.de Tel.: 03621 214 865 Aufgaben der Betreuungsbehörde Bei Fragen zu Vorsorgedokumenten, zur Beglaubigung einer Vollmacht bzw. zur Betreuungsverfügung oder zu einer gerichtlichen Betreuung helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte beachten Sie: Vor-Ort-Termine in unserer Behörde sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Landratsamt Gotha Sozialamt – Betreuungsbehörde Mauerstraße 20 99867 Gotha 03621 214 865 betreuungsbehörde@kreis-gth.de Das Team unserer Betreuungsbehörde INFOBLATT BETREUUNGSBEHÖRDE landkreis-gotha.de INFOBLATT BETREUUNGSBEHÖRDE INFOBLATT BETREUUNGSBEHÖRDE BETREUUNGSBEHÖRDE Rechtliche Betreuung im Landkreis Gotha und Vorsorgedokumente Jeder Mensch kann durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in die Lage kommen, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln zu können. Ein Amtsgericht kann in diesem Fall auf Anregung oder Antrag für die betroffene Person eine:n Betreuer:in mit einem festgelegten Aufgabenkreis bestellen. Für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung sind wir als Betreuungsbehörde des Sozialamtes zuständig und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite. Wir suchen regelmäßig berufliche und ehrenamtliche Betreuer:innen!