Titel: Betreuungsbehörde | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis URL: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/familie-soziales/beratung-und-hilfe/betreuungsbehoerde/ Abgerufen: 2026-08-01 per Browser-Werkzeug (mcp claude-in-chrome), da der Mitarbeitenden-Suchwidget der Seite die Kontakte erst per JavaScript/AJAX nachlädt und im rohen HTML-Abruf (bs.py beleg-hole, Beleg 545) nicht enthalten ist ("Suchergebnisse werden geladen" / "Keine Mitarbeitende gefunden" im statischen Abruf). Sichtbarer Text der gerenderten Seite (Ausschnitt mit den Ansprechpartnern): Betreuungsbehörde Betreuungsbehörde - örtlich WAS IST EINE BETREUUNG? Eine Betreuung ist die rechtliche Vertretung von volljährigen Menschen (§ 1896 BGB). Sie kann notwendig werden, wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen, seelischen, geistigen oder körperlichen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln – es sei denn, es wurde eine ausreichende Vollmacht erteilt. Eine Betreuung kann schriftlich oder persönlich bei den zuständigen Amtsgerichten - Betreuungsgerichten angeregt werden AUFGABEN DER ÖRTLICHEN BERTREUUNGSBEHÖRDE Die Betreuungsbehörde ist die Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang rechtlicher Betreuung stehen Unterstützung der Betreuungsgerichte durch Sachverhaltsaufklärungen und Auswahl geeigneter Betreuer sowie Beteiligung am Verfahren Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen Aufklärung, Information und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Unterstützung bei ihrer Erstellung und Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen Beratung von betroffenen Personen sowie Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialleistungsträgern Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten Führung von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften Netzwerkarbeit Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz – BtBG), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 28.08.2013 Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Herr Dietmar Renk Telefon 0621 5909-2200 Fax 0621 5909-472200 E-Mail dietmar.renk@rheinpfalzkreis.de Frau Dagmar Grodtke Telefon 0621 5909-2180 Fax 0621 5909-472180 E-Mail dagmar.grodtke@rheinpfalzkreis.de Frau Elke Körner Telefon 0621 5909-2190 Fax 0621 5909-472190 E-Mail elke.koerner@rheinpfalzkreis.de Herr Matthias Döring Telefon 0621 5909-2161 Fax 0621 5909-472161 E-Mail matthias.doering@rheinpfalzkreis.de Übersicht Amtsgerichte Übersicht Betreuungsvereine Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium der Justiz