Betreuungsbehörde - Sozialamt
Der Aufgabenbereich der Betreuungsbehörde erstreckt sich auf die Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht, auf die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Berufs- und Vereinsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite "Angebote der Betreuungsbehörde".
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