Kreis Segeberg. Immer mehr Menschen sind im Alltag auf rechtliche Unterstützung angewiesen, doch gleichzeitig fehlen deutschlandweit zunehmend Berufsbetreuer*innen. Der Kreis Segeberg hat mit konkreten Maßnahmen reagiert, um sicherzustellen, dass Betroffene weiterhin zuverlässig Hilfe bekommen: mit einer finanziellen Unterstützung für Neueinsteiger*innen.
Im Rahmen einer Veranstaltung informiert die Betreuungsbehörde am Dienstag, 28. April, über das Berufsbild, die Registrierungsvoraussetzungen und mögliche Förderungen. Los geht es um 16.30 Uhr in der Rosenstraße 28a in Bad Segeberg. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Rechtliche Betreuer*innen unterstützen Erwachsene, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können – etwa bei finanziellen Fragen, medizinischen Entscheidungen, Behördenangelegenheiten oder der Organisation von Hilfen.
"Für viele Menschen ist eine rechtliche Betreuung ein entscheidender Schutz und eine große Entlastung im Alltag. Uns ist wichtig, dass jede betroffene Person schnell und kompetent Unterstützung erhält", betont Landrat Jan Peter Schröder. "Deshalb investieren wir jetzt gezielt in die Gewinnung neuer Berufsbetreuer*innen. Mein Dank gilt hier ausdrücklich der Kreispolitik, die diesen Weg trotz klammer Kasse mit uns geht."
Viele Betreuer*innen kurz vor dem Ruhestand
Im Kreis Segeberg liegt das Durchschnittsalter der aktuell tätigen Berufsbetreuer*innen bei rund 55 Jahren. Ein großer Teil wird in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig steigt der Bedarf – unter anderem durch die alternde Bevölkerung und zunehmende psychische Erkrankungen.
"Seit der Reform des Betreuungsrechts im Jahr 2023 konnten nur wenige neue Fachkräfte gewonnen werden. Die Anforderungen an die nachzuweisende Sachkunde sind hoch, die Qualifizierung zeitaufwendig und kostenintensiv", sagt Katja Lohmeier von der Betreuungsbehörde.
Findet sich für einen Menschen keine geeignete Person oder kein Betreuungsverein, ist die Betreuungsbehörde gesetzlich verpflichtet, die Betreuung selbst zu übernehmen. Diese sogenannten Behördenbetreuungen sind jedoch nur als letzte Lösung gedacht und würden erheblichen zusätzlichen Personalbedarf in der Verwaltung verursachen.
"Unser Ziel ist klar: Betreuung soll möglichst persönlich, wohnortnah und außerhalb der Verwaltung stattfinden", so der Landrat weiter. "Das ist für die Betroffenen besser und zugleich wirtschaftlicher für den Kreis."
Finanzielle Unterstützung für Neueinsteiger*innen
Um mehr Menschen für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen, stellt der Kreis Segeberg seit diesem Jahr insgesamt 140.000 Euro bereit. Damit sollen insbesondere zwei Maßnahmen umgesetzt werden:Übernahme der Kosten für die erforderlichen Sachkundeschulungen für neue Berufsbetreuer*innen und Anschubfinanzierung für zusätzliche Mitarbeiter*innen in Betreuungsvereinen.
Die Unterstützung soll sowohl Menschen ansprechen, die selbstständig arbeiten möchten, als auch diejenigen, die eine Anstellung in einem Verein bevorzugen. Berufsbetreuer*innen arbeiten eigenverantwortlich, organisieren ihre Termine selbst und begleiten Menschen oft über viele Jahre. Die Aufgaben reichen von der Regelung finanzieller Angelegenheiten über Gesundheitsentscheidungen bis hin zur Organisation von Pflege- und Unterstützungsleistungen.
"Wer gerne mit Menschen arbeitet, Verantwortung übernehmen möchte und eine abwechslungsreiche Tätigkeit sucht, findet hier ein sinnstiftendes Berufsfeld", sagt Lohmeier.
Interessierte erhalten Beratung, Unterstützung beim Einstieg sowie Informationen zu Qualifizierungsmöglichkeiten direkt bei der Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg.
Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten
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Datum: 08.12.2025
Betreuungsbehörde: Wir suchen Berufsbetreuer*innen (Flyer)
Die Betreuungsbehörde sucht Berufsbetreuer*innen in selbstständiger Tätigkeit. Die Betreuungsbehörde ermittelt Sachverhalte und vermittelt rechtliche Betreuungen an (Berufs-)
Betreuer*innen.
Der Kreis Segeberg sucht selbstständige Berufsbetreuer*innen. Generell gilt: Ist ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage, für sich selbst zu entscheiden, stellt ihm das Betreuungsgericht eine*r rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Das kann ein*e Angehöriger sein oder jemand, der beruflich mit dem Thema Betreuung befasst ist. Der/die Betreuer*in wird auf Vorschlag der zuständigen Betreuungsbehörde bestellt.
Rechtliche Betreuer*innen beraten, unterstützen und vertreten die betroffenen Menschen beispielsweise bei der Regelung ihrer Finanzen, der Organisation von pflegerischen Diensten, der Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder gegenüber Behörden.
Berufsbetreuer*in ist kein Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums. Vielmehr handelt es sich um eine Tätigkeit, die sich in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwält*innen beruflich in diesem Bereich tätig waren, sind in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen dazugekommen, schwerpunktmäßig Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen, Alten- und Krankenpfleger*innen sowie Erzieher*innen, aber auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute.
"Wenn Sie Lust am Kommunizieren mit verschiedenen Adressaten haben, gerne selbständig arbeiten, sich Ihre Zeit frei einteilen möchten und Sie die Herausforderung einer Tätigkeit als Berufsbetreuer*in interessiert annehmen möchten, freuen wir uns, Ihnen weitere Informationen telefonisch oder per E-Mail zu geben", sagt Katja Lohmeier.
Betreuungsbehörde
Hamburger Straße 30 (Postanschrift)
23795 Bad Segeberg