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Rechtliche Betreuung

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17.04.2026: Info-Veranstaltung: Kreis sucht neue Berufsbetreuer*innen

Kreis Segeberg. Immer mehr Menschen sind im Alltag auf rechtliche Unterstützung angewiesen, doch gleichzeitig fehlen deutschlandweit zunehmend Berufsbetreuer*innen. Der Kreis Segeberg hat mit konkreten Maßnahmen reagiert, um sicherzustellen, dass Betroffene weiterhin zuverlässig Hilfe bekommen: mit einer finanziellen Unterstützung für Neueinsteiger*innen.

Im Rahmen einer Veranstaltung informiert die Betreuungsbehörde am Dienstag, 28. April, über das Berufsbild, die Registrierungsvoraussetzungen und mögliche Förderungen. Los geht es um 16.30 Uhr in der Rosenstraße 28a in Bad Segeberg. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Rechtliche Betreuer*innen unterstützen Erwachsene, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können – etwa bei finanziellen Fragen, medizinischen Entscheidungen, Behördenangelegenheiten oder der Organisation von Hilfen.

"Für viele Menschen ist eine rechtliche Betreuung ein entscheidender Schutz und eine große Entlastung im Alltag. Uns ist wichtig, dass jede betroffene Person schnell und kompetent Unterstützung erhält", betont Landrat Jan Peter Schröder. "Deshalb investieren wir jetzt gezielt in die Gewinnung neuer Berufsbetreuer*innen. Mein Dank gilt hier ausdrücklich der Kreispolitik, die diesen Weg trotz klammer Kasse mit uns geht."

Viele Betreuer*innen kurz vor dem Ruhestand

Im Kreis Segeberg liegt das Durchschnittsalter der aktuell tätigen Berufsbetreuer*innen bei rund 55 Jahren. Ein großer Teil wird in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig steigt der Bedarf – unter anderem durch die alternde Bevölkerung und zunehmende psychische Erkrankungen.

"Seit der Reform des Betreuungsrechts im Jahr 2023 konnten nur wenige neue Fachkräfte gewonnen werden. Die Anforderungen an die nachzuweisende Sachkunde sind hoch, die Qualifizierung zeitaufwendig und kostenintensiv", sagt Katja Lohmeier von der Betreuungsbehörde.

Findet sich für einen Menschen keine geeignete Person oder kein Betreuungsverein, ist die Betreuungsbehörde gesetzlich verpflichtet, die Betreuung selbst zu übernehmen. Diese sogenannten Behördenbetreuungen sind jedoch nur als letzte Lösung gedacht und würden erheblichen zusätzlichen Personalbedarf in der Verwaltung verursachen.

"Unser Ziel ist klar: Betreuung soll möglichst persönlich, wohnortnah und außerhalb der Verwaltung stattfinden", so der Landrat weiter. "Das ist für die Betroffenen besser und zugleich wirtschaftlicher für den Kreis."

Finanzielle Unterstützung für Neueinsteiger*innen

Um mehr Menschen für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen, stellt der Kreis Segeberg seit diesem Jahr insgesamt 140.000 Euro bereit. Damit sollen insbesondere zwei Maßnahmen umgesetzt werden:Übernahme der Kosten für die erforderlichen Sachkundeschulungen für neue Berufsbetreuer*innen und Anschubfinanzierung für zusätzliche Mitarbeiter*innen in Betreuungsvereinen.

Die Unterstützung soll sowohl Menschen ansprechen, die selbstständig arbeiten möchten, als auch diejenigen, die eine Anstellung in einem Verein bevorzugen. Berufsbetreuer*innen arbeiten eigenverantwortlich, organisieren ihre Termine selbst und begleiten Menschen oft über viele Jahre. Die Aufgaben reichen von der Regelung finanzieller Angelegenheiten über Gesundheitsentscheidungen bis hin zur Organisation von Pflege- und Unterstützungsleistungen.

"Wer gerne mit Menschen arbeitet, Verantwortung übernehmen möchte und eine abwechslungsreiche Tätigkeit sucht, findet hier ein sinnstiftendes Berufsfeld", sagt Lohmeier.

Interessierte erhalten Beratung, Unterstützung beim Einstieg sowie Informationen zu Qualifizierungsmöglichkeiten direkt bei der Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg.

Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten

17.12.2025: Betreuungsbehörde sucht Berufsbetreuer*innen

  • Datum: 08.12.2025

    Betreuungsbehörde: Wir suchen Berufsbetreuer*innen (Flyer)

    Die Betreuungsbehörde sucht Berufsbetreuer*innen in selbstständiger Tätigkeit. Die Betreuungsbehörde ermittelt Sachverhalte und vermittelt rechtliche Betreuungen an (Berufs-)
    Betreuer*innen.

Der Kreis Segeberg sucht selbstständige Berufsbetreuer*innen. Generell gilt: Ist ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage, für sich selbst zu entscheiden, stellt ihm das Betreuungsgericht eine*r rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Das kann ein*e Angehöriger sein oder jemand, der beruflich mit dem Thema Betreuung befasst ist. Der/die Betreuer*in wird auf Vorschlag der zuständigen Betreuungsbehörde bestellt.

Rechtliche Betreuer*innen beraten, unterstützen und vertreten die betroffenen Menschen beispielsweise bei der Regelung ihrer Finanzen, der Organisation von pflegerischen Diensten, der Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder gegenüber Behörden.

Berufsbetreuer*in ist kein Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums. Vielmehr handelt es sich um eine Tätigkeit, die sich in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwält*innen beruflich in diesem Bereich tätig waren, sind in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen dazugekommen, schwerpunktmäßig Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen, Alten- und Krankenpfleger*innen sowie Erzieher*innen, aber auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute.

"Wenn Sie Lust am Kommunizieren mit verschiedenen Adressaten haben, gerne selbständig arbeiten, sich Ihre Zeit frei einteilen möchten und Sie die Herausforderung einer Tätigkeit als Berufsbetreuer*in interessiert annehmen möchten, freuen wir uns, Ihnen weitere Informationen telefonisch oder per E-Mail zu geben", sagt Katja Lohmeier.

Betreuungsbehörde

Hamburger Straße 30 (Postanschrift)
23795 Bad Segeberg

Mehr

Video über die Betreuungsbehörde

Datum: 06.11.2025

Was macht eigentlich ... die Betreuungsbehörde?

Die Betreuungsbehörde im Kreis Segeberg informiert und berät Bürger*innen zum Thema rechtliche Betreuung.

Sie prüft, ob für volljährige Personen eine Betreuung erforderlich ist, und schlägt bei Bedarf geeignete Betreuer*innen vor.


Überblick

Das Betreuungsrecht regelt die Betreuung (rechtliche Vertretung) für Personen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen können.

Das Amtsgericht stellt diesen Personen einen rechtlichen Betreuer zur Seite, sofern die rechtliche Vertretung nicht bereits durch eine Vollmacht geregelt ist.

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.

Diese Aufgaben sind:

  • Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
  • Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
  • Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
  • Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
  • Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
  • Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.

Vorsorgliche Vollmachten

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger regeln ihre rechtliche Vertretung für den Notfall bereits in gesunden Tagen, indem sie einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht ist nicht erforderlich, soweit eine ausreichende Vollmacht besteht.

Die Urkundspersonen der Betreuungsbehörde sind befugt, Ihre eigenhändige Unterschrift auf Ihrer Vollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich zu beglaubigen.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Broschüre.

Zu den Dienstleistungen


  • Datum: 03.04.2025

    Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Broschüre)

  • Datum: 03.04.2025

    Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Vordruck)

Berufsbetreuung

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Das Betreuungsrecht

Auf der Seite des Bundesjustizministeriums finden Sie folgende Informationen:

  • Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur rechtlichen Betreuung.
  • Überblick der Verbesserungen des Betreuungsrechts ab 1. Januar 2023.
  • Umfangreiches Informationsmaterial zum Herunterladen.
  • Informationen über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren.

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