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Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Ihr Anspruch auf Wohngeld könnte sich erhöhen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert hat,
  • Ihre Miete oder die Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 10 Prozent erhöht hat oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat.

Im Falle einer Mieterhöhung oder Erhöhung der Belastung bei Wohneigentum kann es auch zu einer rückwirkenden Erhöhung des Wohngeldes kommen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen Wohngeld bewilligt wurde.

Sollte sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert haben, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann dies auch ein Grund für eine Erhöhung des Wohngeldes sein.

Spezielle Hinweise für Landkreis Westerwaldkreis

Der Erhöhungsantrag gilt ab dem Ersten des Monats, in dem er bei der Wohngeldstelle oder bei der für Sie zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung eingeht.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Wohngeldstelle

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz
Adressdaten
Adresse
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Kontakt
Telefon
02602 124-0
Fax
02602 124-238
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